Allgemeine Beratung


Wir beraten Sie gerne zu den vielfältigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit ergeben.

Pflegegeldempfänger haben die Verpflichtung, der Pflegekasse Pflegeberatungsbesuche
(§37.3 SGB XI) nachzuweisen.

Bei diesem Beratungsangebot durch examinierte Pflegefachkräfte kann der Pflegekasse gegenüber bestätigt werden, dass die Pflege sichergestellt ist.